Sozialdienst

Birgit Kruse
Diplom-Sozialpädagogin/
arbeiterin
Die Sozialberatung in der Ambulanten Rehabilitation dient dazu, dem Patienten Möglichkeiten im Rahmen der medizinischen und sozialen Versorgung aufzuzeigen. Dazu gehören Beratung und Einleitung von Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation und Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess („Hamburger Modell“, berufliche Neuorientierung, Arbeitsplatzausstattung), Beratung in sozialrechtliche Fragen zu den gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Krankengeldanspruch, Schwerbehindertengesetz, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Sozialhilfe, gesetzlichen Betreuung, Leistungen der Pflegeversicherung), Informationen über ergänzende Hilfsangebote (z.B. Selbsthilfegruppen und spezialisierte ambulante Beratungsstellen, Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger) und Beratung und Organisation erforderlicher und ergänzender Hilfen (z.B. häusliche Krankenpflege, Kurzeitpflege, Notrufsysteme, Tagesstätten/Tagespflegeeinrichtungen).

